Wohnungs- und Geschäftswechsel sowie Neubelegungen und Handänderungen sind vom bisherigen Kunden mindestens 3 Arbeitstage vor der gewünschten Zählerablesung zu melden. Wird dies unterlassen, so haftet der bisherige Abonnent bis zur Zählerablesung nach Bekanntwerden des Bezügerwechsels. Bitte melden Sie uns Ihren Umzug also rechtzeitig.